Justizzentrum Gelsenkirchen
Das Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht sowie der Ambulante Soziale Dienst sollen in dem neu zu bauenden Justizzentrum Gelsenkirchen zusammengeführt werden.
Masse und Maßstab, Einheit und Gliederung, Eigenständigkeit und Einfügung - die Umsetzung dieser ambivalenten Themen bestimmt den Entwurf für das neue Justizzentrum.
Drei ähnliche, würfelförmige Baukörper werden zu einem neuen, homogenen Ganzen gefügt.
Rücksprünge und Höhenversätze sorgen für eine angemessene Hierarchisierung und Raumbildung im Stadtraum. Der größte Baukörper definiert einen großzügigen Eingangsplatz. Die Gliederung des Gebäudes orientiert sich grundsätzlich an der Maßstäblichkeit der Nachbarn.
Der Kopfbau nimmt die zentralen Funktionen auf. Um ein Atrium, das als Eingangshalle dient, werden alle Gerichtssäle sowie Kantine, Bibliothek und Grundbuchamt angeordnet. Die Verwaltungen der drei Gerichte befinden sich vollständig in den beiden anschließenden Baukörpern.
Das gestalterische Grundkonzept des Gebäudes beruht auf einer Polarität von Außen und Innen:
Das äußere Bild wird durch die – für die Region typische - Materialität des Klinkers bestimmt, der durch seine gleichmäßige Textur die skulpturale Wirkung des Gebäudes unterstützt.
Die Fassaden sind entsprechend der Funktion der dahinter liegenden Räume mit stehenden und liegenden Fensterformaten gestaltet. Der Haupteingang wird durch eine zweigeschossige Öffnung markiert.
Der Außenfassade wird die abstrakte Gestaltung der Innenräume gegenübergestellt. Helle, lichte Räume entstehen mit Wänden und Decken als weitgehend einheitliche weiße Oberflächen. Das Haupttreppenhaus wird als besonderer Raum „in Farbe getaucht“.
Bauzeit
2013–2015
Standort
Gelsenkirchen
Auftraggeber
Land Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Behörde und Verwaltung
Auftragsverfahren
1. Preis Wettbewerb
Fertigstellung (Jahr)
2015
BGF
19.600 m²
Leistungsphasen
LPH 2–9
Fotocredit
Roland Halbe
Status
Realisierung